Störfallbeauftragte

Störfall

Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage müssen unter bestimmten Bedingungen einen (oder mehrere) Störfallbeauftragte bestellen.
(siehe dazu § 58a Abs. 1 BImSchG)

Hier sind insbesondere die Art und Größe der Anlage sowie die Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft von Bedeutung. Die Anforderungen an den Störfallbeauftragten sind dementsprechend hoch.

Der Immissionsschutzbeauftragte und der Störfallbeauftragte sind in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen und des Aufgabengebiets recht eng miteinander verbunden.

Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zum Störfallbeauftragten können wir daher ab Januar 2026 die Leistung zur Stellung eines externen Störfallbeauftragten anbieten.

Der Störfallbeauftragte ist beratend tätig und unter anderem für folgende Aufgaben verpflichtet:

  • Hinwirken auf Verbesserung der Sicherheit der Anlage
  • Mitteilung von Störungen
  • Kontrolle der Betriebsanlagen in regelmäßigen Abständen
  • Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Beseitigung
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